Ja, Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Auch die Durchführung individueller Zahnarzt-Preisvergleiche bei vorhandenen Kostenvoranschlägen (Heil- und Kostenplänen) sind kostenlos.
Ja, auch die sogenannte zweite Zahnarzt-Meinung ist kostenlos.
Sie haben keine Verpflichtungen.
Privatzahnärztliche Leistungen dürfen Zahnärzte unterschiedlich in Rechnung stellen. Den Rahmen bildet die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Über sogenannte Steigerungsfaktoren haben die Zahnärzte großen Spielraum nach oben und unten.
Es gibt viele Faktoren, die zahnärztliche Behandlungen erschweren und erleichtern können. Die benötigte Behandlungszeit ist ein Beispiel. Es gibt gute Gründe, warum es Preisunterschiede beim Zahnarzt gibt. Diese sollten aber einen gewissen Rahmen einhalten. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass dies möglich ist, ohne Einbußen an der Qualität befürchten zu müssen.
Der Heil- und Kostenplan ist die schriftliche Therapie- und Kostenplanung Ihres Zahnarztes für Ihre Zahnbehandlung. Der Heil- und Kostenplan funktioniert wie ein Antrag, der bei der Krankenkasse oder privaten(Zusatz-)Versicherung eingereicht werden muss. Die Krankenkasse informiert Sie anschließend über die zu erwartenden Gesamtkosten und Ihren Eigenanteil.
So sieht ein Heil- und Kostenplan aus.
Ab dem Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Heil- und Kostenplan 6 Monate gültig. Nach Ablauf der 6 Monate kann der Heil- und Kostenplan zur Verlängerung vorgelegt werden.
Unsere laufenden Kosten decken weitestgehend die Aufwandsentschädigungen, die wir von Zahnärzten und Dentallaboren bekommen, als Gegenleistung dafür, dass Sie unsere Plattform nutzen können.
Der Zahnarzt übernimmt für die Regelversorgung eine zweijährige Garantie. Bei andersartigen Versorgungen eine dreijährige Gewährleistungsfrist. Dazu ist der Zahnarzt per Gesetz verpflichtet. Entsprechende Garantiezeitverlängerungen auf bis zu 5 Jahre und mehr sind bei bestimmten Behandlungen und Zahnärzten möglich und gesondert ausgewiesen.
Wenn mal etwas schief gehen sollte, hat der behandelnde Zahnarzt das Recht und die Pflicht, bei Problemen den Zahnersatz nachzubessern oder neu anzufertigen. Die Frist zur Gewährleistung beginnt mit der Eingliederung des Zahnersatzes.
Ihre bei uns hinterlegten Daten werden verschlüsselt gespeichert. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis, sind Ihre Daten nicht für Ärzte und Zahntechniker sichtbar. Alle Ärzte sind darüber hinaus an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden und sorgen ebenso für maximale Sicherheit zum Schutz Ihrer Daten.
Bei Problemen mit dem Zahnersatz muss derjenige Zahnarzt, der diesen angefertigt hat, aufgesucht werden, denn Sie haben Garantie beim Hersteller solange ein anderer Behandler nichts an dem neuen Zahnersatz gemacht hat.
Ein Behandlerwechsel würde während der Gewährleistungsfrist unter Umständen zum Verlust Ihrer Gewährleistungsansprüche führen. Bei Zahnschmerzen können Sie natürlich auch zu Ihrem bisherigen oder einem anderen Zahnarzt gehen.
Der Zahnarzt muss sich selbst ein Bild vor der vorhandenen Gebisssituation machen und einschätzen, ob der vorgesehene Zahnersatz auch durchführbar ist. In der Regel hat Ihr jetziger Zahnarzt die Planung korrekt eingeschätzt, dennoch steht es dem neuen Zahnarzt frei, begründete Änderungen vorzunehmen, da er ja auch die Garantie für seine Planung übernehmen muss.
Der Arzt- und Zahnarztbesuch basiert neben der Kompetenz zu einem Großteil auf dem Vertrauensverhältnis, der Sympathie und dem Einfühlungsvermögen des Behandlers. Sollten diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sein, müssen Sie die Behandlung nicht bei diesem Arzt durchführen lassen.
Sie haben freie Zahnarztwahl und können den Behandler jederzeit wechseln. Es sollte nur nicht gerade eine prothetische Behandlung angefangen worden sein.
Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag. Sie bekommen zwar die Kosten von Ihrer Privatversicherung erstattet, oftmals müssen Sie aber erst einen bestimmten Eigenanteil überschreiten. Da dieser mitunter sehr hoch liegen kann und uns kein Tarif bekannt ist, der 100% der Kosten übernimmt, lohnt es sich auch für Sie als Privatpatienten durchaus, diese Kosten zu vergleichen.
Der genehmigte Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt ist ein halbes Jahr gültig. In dieser Zeit sollten Sie sich für einen Zahnarzt entscheiden. Ist das halbe Jahr abgelaufen, kann der Plan aber neu beantragt bzw. verlängert werden.
Bedenken Sie aber, dass sich bei längeren Wartezeiten die Gebisssituation verändern kann und der vorgesehene Zahnersatz in dieser Art und Weise eventuell nicht mehr durchführbar ist.
Nein. Wir danken Ihnen für jede Bewertung. Das bietet anderen Patienten eine bessere und transparentere Entscheidungsfindung und ermöglicht jedem Zahnarzt ein Feedback über seine erbrachten Leistungen. Selbstverständlich sollte die Bewertung realistisch und sachlich sein.
Der Zahnersatz wird in der Regel von dem Dentallabor angefertigt, welches mit Ihrem Zahnarzt zusammenarbeitet. Fragen Sie dazu Ihren Zahnarzt oder schauen Sie auf der Profilseite des ausgewählten Zahnarztes. Legen Sie Wert auf eine Herstellung in Deutschland, werden Ihnen nur heimische Labore angezeigt, die den Zahnersatz komplett in Deutschland fertigen.
Wieviel die Krankenkasse zum Zahnersatz bezahlt, ist abhängig von Ihrem Bonus. Dazu ist entscheidend, ob Sie regelmäßig(10 Jahre, 5 Jahre...) beim Zahnarzt waren bzw. ob Sie laut Sozialgesetzbuch in die sogenannte "Härtefallregelung" fallen. Dementsprechend hoch oder niedrig fällt dann Ihr Eigenanteil aus. Die entsprechenden Beträge finden Sie auf dem genehmigten Heil-und Kostenplan.
Sollte Ihr Heil- und Kostenplan noch nicht genehmigt worden sein, finden Sie einen Online-Festzuschuss-Rechner beim Einstellen Ihres Heil- und Kostenplans.
Indizien für einen guten Zahnarzt sind gute Bewertungen, die moderne Ausstattung und patientenorientierte Serviceangebote der Praxis, weiterführende Qualifikationen und Titel.
Ihre Daten werden nur solange gespeichert bis diese von Ihnen gelöscht werden. Sie können Ihr Profil komplett löschen, indem Sie sich einloggen und auf "Mein Profil endgültig löschen" klicken. Bedenken Sie bitte, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann.
Wir beachten die Grundsätze der Datensparsamkeit. Ausführliche Informationen, zum Beispiel, welche Daten wir von Ihnen erheben, verarbeiten und speichern, finden Sie in unserem Datenschutzversprechen.
Die meisten Zahnärzte bieten die Möglichkeit der Finanzierung oder Ratenzahlung an. Einige bieten diesen Service für ein halbes Jahr sogar ohne Mehrkosten an. Stichwort 0%-Finanzierung.
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